Das Bundesarbeitsministerium hat ein Gutachten erstellen lassen, welche belegt, dass die aktuellen Regelungen in Deutschland den Anforderungen des EU-Rechts nicht genügen. Daher gibt es Empfehlungen, wie eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit aussehen könnte.
Für wen gilt also die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Und wie können die möglichen Defizite derzeitiger Praxis bei der Arbeitszeiterfassung erkannt werden?
Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de