Nicht immer wird im Unternehmen die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit eines Beschäftigten erfasst. Diese Praxis wurde inzwischen durch das Urteile des EuGH aufgehoben: Die Arbeitszeit muss zum Schutz der Beschäftigten vollständig erfasst werden.
Was heißt das nun für den Alltag in deutschen Unternehmen?
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Quelle: www.n-tv.de