Ein Jahr nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gibt es ein deutsches Arbeitsgerichtsurteil.
Direkt aus Artikel 31 Absatz 2 der Europäischen Grundrechte-Charte ergebe sich die Pflicht zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems der Arbeitszeiterfassung, so entscheid vor kurzem das Arbeitsgericht Emden.
Worum ging es in dem Fall?
Direktlink:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitszeiterfassung-jetzt-fuer-alle-article21756766.html
Quelle: www.n-tv.de